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Brief an OLAF European Commission

Mr. Thierry Cretin
Director General
OLAF
European Commission
B-1049 Bruxelles
BELGIEN

Wien, 17.02.2010

Sehr geehrter Herr Generaldirektor,

wir sind heute Zeugen von Revolutionen, die auf Grund der in arabischen Ländern herrschenden Korruption ausbrechen. Man fragt sich, wie lange es dauern wird, dass auch im europäischen Raum die Menschen Korruption nicht mehr ertragen können und sich dagegen auflehnen.

Wenn ich nur den Fall der Nichtregistrierung meines Antikrebsmittels Ukrain nehme. Obwohl alle  Anforderungen für eine Registrierung meinerseits erfüllt waren, sind  meine Anträge seitens der österreichischen Beamtenschaft bis heute mehr als 30 Jahre nicht bearbeitet worden,  trotzdem  der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Republik Österreich diesbezüglich verurteilte.

Das Medikament stellt eine Neuerung in der Krebsbekämpfung dar, denn es besitzt eine selektive Wirkung, was bedeutet, dass nur Krebszellen abgetötet werden, aber keiner gesunden Zelle Schaden zugefügt wird. Bekanntlich war es stets der größte Wunsch aller auf dem Gebiet der Krebsforschung tätigen Wissenschaftler, ein solches Präparat zu finden. Namhafteste Universitäten und Forschungsinstitute haben sich mit meinem Mittel auseinandergesetzt und haben auf verschiedensten wissenschaftlichen Ebenen diese  selektive Wirkung nachgewiesen. Trotzdem wird in Österreich diese Einmaligkeit eines Produktes ignoriert. Es liegt absolut nicht im Sinne  der betroffenen Bevölkerung, dass man ein solches Mittel nur ganz beschränkt, nämlich auf Basis des § 8 AMG abgeben kann  und sich nur wenige das Präparat leisten können, da die Krankenkassen die Übernahme der Kosten verweigern.

Wie Ihnen schon in meinem Brief vom 20.1. mitgeteilt, sollte Ukrain nach der Gesetzlage bei meinem 1976 gestellten Antrag auf Zulassung diese sofort erhalten. Wenn nämlich ein Präparat aus zwei zugelassenen Ausgangsstoffen hergestellt ist und gegenüber diesen einen Vorteil aufweist sollte der § 8 Z2 und 3 der Spezialitätenordnung von 1947 zur Anwendung kommen. Thiotepa und Schöllkrautalkaloide waren bereits zugelassen. Der Vorteil von Ukrain war, dass es ebenfalls wirksam gegen Krebs, gleichzeitig aber mehr als 300 mal weniger toxisch ist. Auch wurde der Beweis erbracht, dass es eine selektive Wirkung hat, das heißt es nur Krebszellen  tötet und keiner gesunden Zelle schadet. Die Beweise für die Wirksamkeit und den Vorteil gegenüber den Ausgangsstoffen sowie die Konzession zur Herstellung habe ich den Behörden übermittelt und damit allen gesetzlichen Bedingungen entsprochen.

Meine Briefe an Ministerien und diverse andere Stellen sowie auch mein an Sie gerichteter Brief vom 20.1.2011 mit der Bitte um Auskunft, wohin ich mich  wenden könnte, damit  ich meine, mir von der Verfassung und Gesetz garantierten Rechte durchsetzen kann, bleiben ohne Antwort. Es ist mir unverständlich, dass ich als Staatsbürger nur Pflichten habe, auf der anderen Seite in meinen Rechte beschnitten  werden und niemand soll dafür zuständig sein.

Ich bitte Sie daher heute nochmals – auch im Namen der an Krebs Erkrankten - um Mitteilung,  welche Möglichkeiten mir hier noch zur Verfügung stehen.

Da die  Öffentlichkeit ein Recht auf Information hat, erlaube ich mir, meinen heutigen Brief sowie Ihre geschätzte Antwort im Internet zu veröffentlichen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wassil Nowicky

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brief-to-olaf-17.02.2011.pdf110.9 KB