vul. Kopernyka 26/5, 79000 Lviv, Ukraine | Tel.: +380 32 2611652 | Fax: +380 32 2611652 | nowicky@ukrin.com
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Herrn Nationalratsabgeordneten
Dr. Kurt Grünewald
Der Grüne Klub im Parlament
Dr.-Karl-Renner-Ring 3
1017 Wien
Wien, 4. März 2010
Sehr geehrter Herr Nationalratsabgeordneter,
In Österreich erkranken jährlich ca. 5.200 Personen an Dickdarmkrebs und etwa 2.700 sterben daran (http://www.emro.who.int).Wie das Magazin „profil“ Nr. 6, 41. Jg. vom 8. Februar 2010 berichtet hat (http://www.profil.at/articles/1005/560/261299/schlussbilanz-nuetzen-behandlungen-krebspatienten-pharmaindustrie), verlängern beim Darmkrebs die zugelassenen Arzneimittel das Leben der Patienten folgendermaßen: Vectibix um 35 Tage, dabei betragen die durchschnittlichen Behandlungskosten EUR 42.000, Erbitux um 1,2 Monate mit Behandlungskosten von EUR 50.000 und Avastin um 4,4 Monate mit einem Aufwand von EUR 26.000 (s. Tabelle auf der Seite 77). Diese Therapiekosten werden von den Versicherungsträgern automatisch und von Anfang an übernommen, ungeachtet der Ergebnisse der Behandlung, weil die genannten Präparate zugelassen sind.
Hingegen weigern sich die Versicherungsträger mit allen Mitteln die Behandlungskosten für Ukrain trotz unglaublicher Therapieerfolge zu erstatten, da das Präparat nicht zugelassen ist. Am besten ist das an dem durch Fernsehen- und Presseberichte der Öffentlichkeit bekannten Fall Frau Hedwig Jakob zu erkennen (http://www.ukrin.com/fall-hedwig-jakob).
Frau Jakob musste 1988 wegen Darmverschlusses operiert werden. Bei der Operation wurde ein kindskopfgroßer bösartiger Tumor entfernt (siehe beigelegter Operationsbericht). Ein berühmter Wiener Onkologe beurteilte einen solchen Fall wie folgt: „…bei ihrer Bekannten besteht ein Zustand nach Operation eines ulzerierten Adenocarcinoms des Dickdarms, welches bereits Lymphknotenmetastasen gesetzt hat. Auffallend ist der große Primärtumor, die Tatsache, dass er bereits ulzeriert war und darüber hinaus die schlechte Differenzierung. Diese Faktoren weisen auf eine ungünstige Prognose hin.“
Bei der Gerichtsverhandlung im Fall Jakob hat er aber beim gleichen Zustand ihr Leben als „nicht akut bedroht“ angesehen. Mit solchen Methoden rechtfertigen die Versicherungsträger die Nichtübernahme der Kosten für die Behandlung mit Ukrain.
Frau Jakob lebt bis heute, mehr als 20 Jahre.
Merkwürdigerweise hat die Behörde auf den Antrag für Ukrain aus dem Jahre 1981 die Zulassung rechtswidrig infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften bis heute nicht erteilt, wie Sie dem beigelegten Brief an RA Dr. Hauer vom 18. Februar 2010 und dem Buch „Krebsmittel Ukrain – Kriminalgeschichte einer Verhinderung“ von Dr. Eleonore Thun-Hohenstein (Molden Verlag) entnehmen können. Dadurch werden die Krebspatienten stark benachteiligt. Wegen Zulassungsverzögerung wurde die Republik Österreich mit der Entscheidung in der Sache Nr. 34983/02 vom 24. Februar 2005 des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verurteilt.
Ich bitte Sie, diese Rechtwidrigkeit auszuräumen. Österreich ist ein Rechtsstaat.
Da es sich um eine Angelegenheit im öffentlichen Interesse handelt, werde ich mir erlauben, dieses Schreiben sowie Ihre geschätzte Antwort im Internet zu veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Wassil Nowicky
| Anhang | Größe |
|---|---|
| 2010-03-04-brief-nationalratsabgeordneten.pdf | 23.74 KB |