Wien, am 11. März 2010
Sehr geehrter Herr Dipl.-Ing. DDr. Dr.h.c. NOWICKY!
Der Herr Bundeskanzler dankt für Ihr Schreiben vom 8. März 2010 und hat sein Bürgerservice mit der weiteren Erledigung beauftragt.
Wir ersuchen um Verständnis, dass aus kompetenzrechtlichen Gründen weder Bundeskanzler Werner Faymann noch das Bundeskanzleramt in der von Ihnen geschilderten Angelegenheit gestaltend tätig werden können. Wie Sie sicher wissen, darf auch der Herr Bundeskanzler Weisungen nur gegenüber ihm untergeordneten Organen aussprechen.
Im Hinblick auf Ihr Anliegen haben wir uns jedoch mit der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit in Verbindung gesetzt und uns erlaubt, Ihr Schreiben an die zuständigen Fachleute weiterzuleiten. Diese werden Sie kontaktieren und bestmöglich informieren.
Sollten Sie noch Fragen haben oder Probleme mit der Kontaktaufnahme auftreten, können Sie sich auch an das Servicetelefon des Herrn Bundeskanzlers unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 222 666 wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen montags bis freitags, von 8:00 bis 18:00 Uhr, bereitwillig zur Verfügung.
Wir hoffen, sehr geehrter Herr Dr. Nowicky, dass wir Ihnen mit dieser Vorgehensweise behilflich sein konnten und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
| Anhang | Größe |
|---|---|
| 2010-03-11-bundeskanler.pdf | 14.65 KB |
