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Antwort von Bundesministerin für Justiz

Sehr geehrter Herr Dr. Nowicky!

Die Frau Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner hat mich als Leiterin der für Angelegenheiten des Rechtsschutzes zuständigen Abteilung ersucht, Ihre Schreiben vom 1. Juni 2010 zu beantworten.

Auch vor dem Hintergrund, jeden betroffenen Patienten von dem von Ihnen neu entwickelten Wirkstoff profitieren lassen zu können, ersuche ich Sie um Verständnis, dass eine Unterstützung seitens des Bundesministeriums für Justiz aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht in Betracht kommen kann. Eine Zuständigkeit des Bundesministeriums für Justiz in Angelegenheiten der Zulassung eines Präparates ist nicht gegeben.

Unsere Bundesverfassung beruht auf dem Grundsatz, dass politische Macht geteilt werden muss, um ihren möglichen Missbrauch zu verhindern. Dieses Prinzip der so genannten Gewaltentrennung bedeutet, dass staatliche Funktionen getrennt werden müssen, um die Freiheit des einzelnen vor Machtmissbrauch eines anderen Machtträgers zu schützen. So sind nicht nur die drei Gewalten Gesetzgebung, Verwaltung und Justiz in allen Instanzen voneinander getrennt und gegenseitige Weisungen unzulässig, auch ein Bundesminister darf Weisungen nur gegenüber ihm untergeordneten Organen aussprechen.

Ich ersuche Sie daher nochmals um Verständnis, dass ich keine Ihrem Anliegen besser entsprechende Mitteilung machen kann. Die übersandten Schriftstücke,

Studien und das Buch "Krebsmittel Ukrain -Kriminalgeschichte einer Verhinderung" schließe ich an.

Mit freundlichen Grüßen

15. Juni 2010
Für die Bundesministerin:
Dr. Gabriele Bajons

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2010-06-15 Antwort von Bundesministerium fuer Justiz.pdf103.53 KB