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Brief an Bundesministerin für Justiz

Frau Bundesministerin
Mag. Claudia Bandion-Ortner
Bundesministerium für Justiz
Museumstrasse 7
1010 Wien

Betreff: Verstoß gegen §8 AMG (siehe „Erläuterungen“ Seiten 7-8), §8 Z2 und 3 Spezialitätenordnung 1947 (siehe „Erläuterungen“ Seiten 5-6), Bundesverfassungsgrundsatz Artikel 7 (1) (siehe „Erläuterungen“ Seiten 4-5), Recht auf Leben Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten,  Art. 2 (siehe „Erläuterungen“ Seiten 9-10)

Wien, 22.07.2010

Sehr geehrte Frau Bundesministerin,

Aus der Presse – profil Nr. 6 vom 8.2.2010  -  habe ich  die alarmierenden Daten erfahren, dass bei Anwendung der neuen Krebspräparate die durchschnittliche Lebensverlängerung nur 24 Tage bis maximal 6,6 Monate beträgt (siehe Beilage 1, Tabelle auf Seite 77).
Als Erklärung für meine Ungeduld, dass ich so dringend auf Ihre Antwort auf meinen Brief vom 24.6.2010 warte, möchte ich hier aus dem Artikel ein Zitat des  Onkologen Dr. Wolf-Dieter Ludwig, Vorsitzender der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft festhalten:
„Viele neue Wirkstoffe können ausschließlich das Fortschreiten der Tumorerkrankung um wenige Wochen bis Monate verzögern, das Überleben aber nicht oder nur minimal günstig beeinflussen.“ (Beilage 1, Seite 75)

Mir ist unverständlich, dass es nicht die Pflicht der österreichischen Gesundheitsbehörde sein sollte, jede kleinste Möglichkeit aufzugreifen, um das Leiden der Krebspatienten zu lindern. Es steht mein gegen Krebs wirksames, und zugleich nebenwirkungsarmes Präparat  (siehe Beilage 2, Broschüre „Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und Qualität") zur  Anwendung bereit und man fragt sich, welche Prioritäten den Beamten wichtiger waren und sind als meine Zulassungsanträge zu bearbeiten.

Als ich vor etwa 35 Jahren aus dem damaligen Ostblock nach Österreich kam, hat man anstatt mich in meinen Bemühungen zu unterstützen, mir seitens der Gesundheitsbehörde nur Schwierigkeiten bereitet (siehe Beilage 3 und Beilage 4, Erlässe, welche  vom Verwaltungsgerichtshof wieder aufgehoben werden mussten, da sie rechtswidrig ausgestellt worden waren). Nachdem Hinweise für die Wirksamkeit meines Präparates gegen Krebs in vitro, in vivo und auch klinisch erbracht wurden, versuchte man sogar zu verhindern, dass ich für mein Mittel UKRAIN in Österreich das Patent bekommen sollte (siehe Beilage 5, e-mail von Dr. Hauer). Dies war weder Aufgabe noch Pflicht der  Beamten. Der Verhinderungsversuch scheiterte, da die Gesundheitsbehörde bezüglich der Patenterteilung keine Kompetenz hatte. Mittlerweile habe ich Patente in der ganzen Welt sowie natürlich auch in Österreich erhalten.

Bei der Bearbeitung meiner Anträge aus den Jahren 1976 und 1981  hatten die Beamten jedoch die Macht, - obwohl rechtswidrig durch Verletzung von Verfahrensvorschriften, wie dies vom Verwaltungsgerichtshof bestätigt wurde – (Beilage 6) die Erledigung bis heute hinauszuzögern.

Diese verzögerte Bearbeitung im Ursprungsland Österreich, hat auch dazu beigetragen, dass die Zulassungen in anderen Ländern verhindert wurden. Darüberhinaus sind der österreichischen Finanz hunderte Millionen an Steuergeld verloren gegangen, wenn man nur davon ausgeht, dass  10 % der Krebspatienten in Westeuropa von dem Mittel hätte profitieren können.

Mit UKRAIN konnte schon vor etwa 30 Jahren einem an Ewing Sarkom leidenden Kind geholfen werden – bitte entnehmen Sie Details dem hier beiliegenden Brief an das St. Anna Kinderspital, (Beilage 7). Den Spitalsärzten lagen die Beweise für den Therapieerfolg in Form von ständigen in ihrer Klinik durchgeführten Röntgenkontrollaufnahmen vor. Trotzdem hatten sie keine Möglichkeit, anderen Kindern mit dem Medikament zu helfen, da meine Anträge – ich wiederhole – nicht bearbeitet waren und sind. Dies ist umso unverständlicher, da Zulassungsansuchen von großen Pharmafirmen manchmal innerhalb von einigen Wochen erledigt werden. So erhielt Bristol-Meyer für Taxol in kürzester Zeit in Österreich die erste Zulassung, obwohl zu betonen ist, dass Österreich nicht das Ursprungsland für dieses Mittel ist. Vielleicht kann man  die Erklärung darin finden, dass ich nur ein Einmannunternehmen bin und hinter mir keine finanzkräftige Lobby steht.
Erwähnenswert ist  noch, dass durch die Nichtbearbeitung der Anträge die Krankenkasse die Übernahme der Behandlungskosten verweigert, und dies auch in Fällen mit gut dokumentiertem, unglaublichen Therapieerfolg (siehe den Ihnen bekannten Fall Hedi Jakob).
Sehr geehrte Frau Bundesminister, ich ersuche Sie daher, mir dringend Ihre Antwort zukommen zu lassen, die nicht nur für mich wichtig, sondern für viele Krebspatienten von Bedeutung ist. Was soll ich unternehmen, dass meine Anträge von 1976 und 1981 gemäß der damals gültigen  Gesetzeslage endlich bearbeitet werden und ich mein durch die Verfassung garantiertes Recht bekomme?

Gerne erwarte ich Ihre geschätzte Antwort, die ich ebenso wie mein heutiges Schreiben im Internet veröffentlichen werde, da es sich um eine Angelegenheit im öffentlichen Interesse handelt.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wassil Nowicky

 

Beilagen:
1. Profil Nr. 6 vom 8.2.2010
2. Broschüre Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und Qualität
3. Erlass
4. Erlass
5. E-mail von Dr. Hauer
6. Entscheidung Verwaltungsgerichtshof
7. Brief an das St. Anna Kinderspital

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2010-07-22 Brief an Bundesministerin fuer Justiz - 3.pdf169.45 KB