Frau Bundesministerin
Mag. Claudia Bandion-Ortner
PERSÖNLICH
Bundesministerium für Justiz
Museumstrasse 7
1070 Wien
Betreff: Verstoß gegen §8 AMG (siehe „Erläuterungen“ Seiten 7-8), §8 Z2 und 3 Spezialitätenordnung 1947 (siehe „Erläuterungen“ Seiten 5-6), Bundesverfassungsgrundsatz Artikel 7 (1) (siehe „Erläuterungen“ Seiten 4-5), Recht auf Leben Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, Art. 2 (siehe „Erläuterungen“ Seiten 9-10)
Wien, 05.08.2010
Sehr geehrte Frau Bundesministerin,
aus dem von Ihrer Leiterin für Rechtschutzangelegenheiten, Frau Dr. Gabriele Bajons, verfassten Antwortschreiben vom 28.7.2010 erhält man den Eindruck, dass Beamte meine Briefe überhaupt nicht lesen. Ich würde es sehr begrüßen und hoffe als Steuerzahler auch das Recht zu haben, von Ihnen persönlich eine juristisch korrekte Antwort auf die von mir gestellte Frage zu erhalten.
Frau Dr. Bajons schreibt, dass mich Ihr Ministerium aus verfassungstechnischen Gründen nicht unterstützen kann. Ich benötige keine Unterstützung, sondern nur die Beantwortung meiner Frage, die in Ihr fachliches Bereich fällt.
Frau Dr. Bajons schreibt, Ihr Bundesministerium ist nicht für Zulassungen für ein Präparat zuständig. Ihre Bereichsleiterin kann doch nicht wirklich annehmen, dass mir diese Tatsache als jahrzehntelang in der Pharmabranche tätigen Wissenschaftler unbekannt ist.
Frau Dr. Bajons wiederholt Ihre Ausführungen über die Gewaltentrennung in Österreich – dazu habe ich bereits in meinem Brief vom 24.6. Seite 1 Absatz 3 Stellung bezogen.
Frau Dr. Bajons schreibt, dass (von Ministerien) gegenseitige Weisungen unzulässig sind und dass ein Bundesminister Weisungen nur gegenüber ihm untergeordnete Organe aussprechen darf. Bitte seien Sie versichert, dass ich Ihr Ministerium in keinster Weise veranlassen möchte, eine unzulässige Weisung zu geben.
Betonen möchte ich, dass ich kein Entgegenkommen irgendwelcher Art fordere, sondern nur mein Recht auf eine juristisch klare Antwort auf meine im
Brief vom 1.6.2010, Seite 2, Absatz 4
Brief vom 24.6.2010, Seite 1, Absatz 1
Brief vom 22.7.2010 Seite 2, Absatz 6
an Sie gerichtete Frage:
Was kann ich rechtlich gesehen unternehmen, wenn österreichische Beamte meine 1976 und 1981 eingereichten Anträge auf Zulassung rechtswidrig durch Verletzung von Verfahrensvorschriften unerledigt bis heute liegen lassen und diese doch nach der damals gültigen Gesetzeslage hätten bearbeitet werden müssen?
Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, hier meine bereits viermal vorgebrachte Frage:
Was kann ich als Bürger unternehmen, um mein von der österreichischen Verfassung garantiertes Recht zu erhalten, da gemäß § 27 Verwaltungsgerichtshofgesetz die Behörde verpflichtet ist, über einen Antrag binnen sechs Monate zu entscheiden, aber in meinem Fall mehr als 30 Jahre keine Entscheidung getroffen wurde?
Sie werden mir sicher zustimmen, dass ein derartiges Verhalten für einen Rechtsstaat Österreich unwürdig ist.
Da es sich um eine Angelegenheit im öffentlichen Interesse handelt, werde ich mir erlauben, meinen heutigen Brief sowie Ihre geschätzte Antwort im Internet zu veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wassil Nowicky
P.S.
Ich möchte auf meinen Brief vom 22.7.2010 Seite 2, Absatz 4 hinweisen, dass Ukrain nicht nur krebskranken Kindern helfen kann, sowie auf Absatz 5 im selben Brief, dass es unglaubliche Therapieerfolge gibt (Fall Hedi Jakob) und auch auf die in meinem Schreiben vom 1.6.2010, Seite 1 Absatz 4 vorgebrachte Feststellung, dass durch die Nichtbearbeitung der Zulassungsanträge österreichische Krebspatienten massiv geschädigt werden, da durch die Nichtbearbeitung der Anträge die Krankenkassen keine Ukrain Therapiekosten übernehmen. Im selben Schreiben Seite 2 Absatz 3 habe ich darauf hingewiesen, dass das passive Verhalten österreichischer Beamte sich auch auf Patienten in aller Welt negativ auswirkt und der österreichischen Finanz Steuern von hunderten Millionen Euro entgehen.
Die oben im Betreff angeführten Erläuterungen darf ich hier nochmals beilegen, falls Sie dieselben in Ihre Überlegungen einschließen wollen.
| Anhang | Größe |
|---|---|
| 2010-08-05-brief-an-bundesministerin-fuer-justiz-3.pdf | 147.58 KB |
