Herrn RA
Dr. Christian Hauer
Schönherr Rechtsanwälte GmbH
Tuchlauben 17
A-1010 Wien
Wien, 18.08 2010
Sehr geehrter Herr Dr. Hauer,
als meinen Rechtsanwalt habe ich Sie damit betraut, dass Sie mich in rechtlichen Fragen bezüglich der Zulassung meines Krebspräparates UKRAIN in Österreich beraten und vertreten. Der von mir erteilte Auftrag besteht bis heute. Ich habe aber den Eindruck, dass meine Anfragen, welche ich an Sie richte, aus für mich unverständlichen Gründen ignoriert und nicht vollzogen werden.
Gemäß § 11 Rechtsanwaltsordnung ist der Rechtsanwalt schuldig, das ihm vertraute Geschäft, solange der Auftrag besteht, zu besorgen und ist über die Nichtvollziehung verantwortlich. Laut § 9 der RAO ist der Rechtsanwalt verpflichtet, die von ihm übernommenen Vertretungen dem Gesetz gemäß zu führen und die Rechte seiner Partei gegen jedermann mit Eifer, Treue und Gewissenhaftigkeit zu vertreten. So ist es nicht zu verstehen, dass Sie meinen Brief vom 18. Februar 2010 mehr als sechs Monate sowie auch die nachfolgenden Erinnerungen außer Acht gelassen haben.
In der Ukraine begann ich meine Forschungsarbeit an einem gegen Krebs wirksamen Präparat, das gleichzeitig nebenwirkungsarm sein sollte. Nach meiner Übersiedlung nach Wien habe ich als Student am Krebsforschungsinstitut, Borschkestraße, auf eigene Initiative weiter daran gearbeitet und es gelang mir, als Erster in der Welt tatsächlich ein Produkt zu entwickeln, welches toxisch nur gegen Krebszellen, aber nicht gegen gesunde Zellen ist.
Es ist allgemein bekannt, dass es der größte Wunsch aller Krebsforscher war, ein solches Medikament herzustellen. Aus den Medienberichten habe ich erfahren, dass viele österreichische Krebsforscher derzeit an der Entwicklung eines solches Präparates arbeiten (Beilage 1). Es ist sehr lobenswert, dass auch das Krebsforschungsinstitut, wo ich 1976 als Student geforscht und ein nebenwirkungsfreies Krebsmittel entwickelt habe (Beilage 2), viel Anstrengung in dieser Richtung einsetzt. Bis jetzt blieb allerdings diesen Versuchen der Erfolg versagt und man weiß nicht, wie lange noch österreichische Forscher brauchen werden, um ein vergleichbares Produkt zu entwickeln. Mein Präparat ist das erste, welches diese Eigenschaften besitzt und es existiert schon seit mehr als 30 Jahren. Leider können Krebspatienten nicht warten bis österreichische Wissenschaftler ein gleichartiges Medikament herstellen. Daher sehe ich keinen Sinn, mein Präparat und die Information über seine Wirkung den Patienten vorzuenthalten.
Durch diese Verzögerung in der Bearbeitung meines Antrags in Österreich als Ursprungsland sind dem österreichischen Staat hunderte Millionen an Steuergeld verloren gegangen.
Als Einmannfirma habe ich meinen Antrag auf Zulassung am 27. Juli 1981 bei den österreichischen Behörden eingereicht. Nicht begreifbar ist es, dass mein Antrag jahrzehntelang unbearbeitet blieb, während dem amerikanischen Weltkonzern Bristol-Meyers Squibb 1993 die Zulassung für das hoch toxische Produkt Taxol von den österreichischen Behörden in kürzester Zeit nach Antragstellung als erstem Land der Welt erteilt wurde, - und dies, obwohl Österreich nicht einmal das Ursprungsland für Taxol war.
Ich benötige Ihre Unterstützung, da in meinem Fall ganz klar ein Verstoß gegen Artikel 7 Bundesverfassungsgrundsatz vorliegt, in dem jedem Bürger gleiche Rechte garantiert werden, egal ob es sich um eine Einmannfirma oder um einen Weltkonzern handelt. Aber hier werde nicht nur ich von den Behörden ungerecht behandelt, diese Nichtbearbeitung schadet insbesondere Krebspatienten, da diese keinen Kostenersatz für ihre Ukrain-Therapie von den Krankenkassen erhalten (siehe Beispiel Frau Jakob, Beilage 3).
In Ihrem Mail vom 3.8.2010 teilen Sie mir mit, dass die österreichischen Behörden von mir bis 24.8.2010 über die Wirkstofferzeugung Aufklärung wünschen. Dazu muss ich festhalten, dass immer, wenn ich dem Ministerium meine Herstellungsfirma bekannt gab, diese dann umgehend von mir Abstand nahm und ich einen neuen Hersteller suchen musste. Es war dies sowohl bei Gerot (Beilage 4), Solvay und Lavoisier der Fall. Hier liegt der Verdacht nahe, dass es sich nicht um einen Zufall handeln kann und ein behördlicher Einfluss gegeben ist. Aus diesem Grund sehe ich mich gezwungen, die Wirkstofferzeugung als Geschäftsgeheimnis zu betrachten.
Zu vermerken ist auch, dass ich seit 1976 hunderte Male Ukrain herstellen ließ und wie Sie aus der beiliegenden Broschüre „Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und Qualität“ (Beilage 5) entnehmen können, wurde Ukrain stets mit der gleichen Qualität hergestellt, war wirksam und in seiner Anwendung unbedenklich.
Wie Sie wissen, wurde die Republik Österreich am 24.2.2005 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Beilage 6) wegen Nichtbearbeitung meines Antrages verurteilt. Trotz dieser Verurteilung ist bis heute nichts geschehen und mein Antrag liegt noch immer unbearbeitet bei den Behörden. Auch das Buch „Krebsmittel Ukrain, Kriminalgeschichte einer Verhinderung“ von Dr. Eleonore Thun- Hohenstein, Molden Verlag (Beilage 7), in welchem empörende, dokumentierte Rechtswidrigkeiten der Öffentlichkeit bekannt gemacht wurden, konnte die Verhinderungstaktik der österreichischen Behörde nicht stoppen. Es muss die Frage erlaubt sein, welche Prioritäten der Gesundheitsbehörde wichtiger waren und sind als gesetzestreu zu handeln.
Ich fordere Sie daher als meinen Rechtsanwalt auf, gemäß der in der Rechtsanwaltsordnung festgelegten Pflichten alles zu unternehmen, damit mein Antrag vom 27.7.1981 so rasch wie möglich entsprechend der damals gültigen Gesetzeslage bearbeitet wird.
Da es sich um eine Angelegenheit im öffentlichen Interesse handelt, werde ich mir erlauben, diesen Brief und Ihre Antwort im Internet zu publizieren.
Mit freundlichen Grüssen
Dr. Wassil Nowicky
| Anhang | Größe |
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| 2010-08-18-brief-an-dr-hauer.pdf | 115.16 KB |
