Skip to main content

Auf Kommentar antworten

Brief an Dr. Hauer

Herrn RA Dr. Christian Hauer Schönherr Rechtsanwälte GmbH Tuchlauben 17 A-1010 Wien

Wien, 12.08 2010

Sehr geehrter Herr Dr. Hauer,

wie Sie wissen, kämpfe ich seit 1976 um die Zulassung meines Krebsmittels Ukrain in Österreich.  Ich  habe Ihrer Kanzlei seinerzeit die Vollmacht erteilt, damit Sie mich in dieser Rechtssache vertreten.

Am 27.7.1981 habe ich einen Antrag auf Zulassung von Ukrain beim BM für Gesundheit und Umweltschutz gestellt. Dieser Antrag wurde bis heute nicht bearbeitet. Am 18.2.2010 habe ich an Sie einen Brief geschrieben, in dem ich Sie um Mitteilung ersuchte,  welche rechtlichen Schritte ich unternehmen soll, damit ich zu meinem Recht komme. Doch trotz mehrerer Urgenzen z.B. vom 5.8.2010  habe ich bis heute keine Antwort von Ihnen erhalten.

Am 28.3.2002 habe ich wegen Nichterledigung meines Antrages eine Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof gesandt und die Republik Österreich wurde am  24.2.2005 verurteilt. Trotz dieser Entscheidung hat sich bezüglich der Bearbeitung meines Antrages entsprechend der damals gültigen Gesetzeslage nichts geändert.

Durch diese Nichtbearbeitung erleiden vor allem viele Krebspatienten großen Schaden, da sich die Krankenkasse weigert, die Behandlungskosten zu übernehmen (wie z.B. der durch die Medien bekannte Fall Frau Jakob, siehe http://www.ukrin.com/fall-hedwig-jakob). Aber auch die Republik Österreich erleidet wirtschaftliche Nachteile (siehe http://www.ukrin.com/de/2010-07-22-bundesministerin-justiz).Daher kann ich nicht verstehen, warum ich auf meine Antwort mehr als sechs Monate warten muss und ersuche Sie dringendst, mir die gestellte Frage zu beantworten.

Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf § 9 und §11 der Rechtsanwaltsordnung lenken. So besagt § 9, dass ein Rechtsanwalt seine Partei mit Eifer, Treue und Gewissenhaftigkeit zu vertreten hat. Ein Rechtsanwalt ist auch schuldig, das ihm vertraute Geschäft, solange der Auftrag besteht, zu besorgen und ist für die Nichtvollziehung verantwortlich (§11 RAO).

Da es sich um eine Angelegenheit im öffentlichen Interesse handelt, werde ich mir erlauben, diesen Brief und Ihre Antwort im Internet zu publizieren.

Mit freundlichem Gruß

Dr. Wassil Nowicky

AnhangGröße
2010-08-12-brief-an-dr-hauer.pdf116.92 KB

Antworten

CAPTCHA
This question is for testing whether you are a human visitor and to prevent automated spam submissions.