Wie aus der offiziellen Statistik der WHO bekannt ist, erkranken weltweit jährlich ca. 10,8 Millionen Menschen an Krebs und etwa 6,7 Millionen sterben trotz aller konventionellen Behandlungsmethoden daran.
Bis ein neues Medikament für die Krebstherapien auf den Markt kommt dauert es Jahre.Deshalb empfiehlt die Weltgesundheitsorganisation bei dieser Krankheit, dass Ärzte auch nicht- zugelassene Präparate dem Patienten verschreiben dürfen. Auf Grund dieser Empfehlung existiert z.B. in Österreich der § 8(1)2 Arzneimittelgesetz, den wir uns wie folgt zu zitieren erlauben:
„Arzneispezialitäten bedürfen keiner Zulassung, wenn ein zur selbständigen Berufsausübung im Inland berechtigter Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt bescheinigt, dass die Arzneispezialität zur Abwehr einer Lebensbedrohung oder schweren gesundheitlichen Schädigung dringend benötigt wird und dieser Erfolg mit einer zugelassenen und verfügbaren Arzneispezialität nach dem Stand der Wissenschaft voraussichtlich nicht erzielt werden kann“
In jedem Land gibt es ein fast gleichlautendes Gesetz (z.B. in Deutschland § 73.3 AMG)
Ukrain ist in vielen Ländern wie in der Ukraine, Mexiko, Tunesien zugelassen, in Österreich ist es für offene kontrollierte Studie, klinische Studie sowie auch klinische Prüfung außerhalb von Krankenanstalten nach § 42 AMG zugelassen. Die Forschungsergebnisse wurden in 262 Fachpublikationen beschrieben und 294 mal bei internationalen Fachkongressen präsentiert. Bei vielen Kongressen wurden Ukrain auch Tagungen gewidmet wie z.B. beim Internationalen Chemotherapie Kongress in Australien. Die Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und Qualität haben 260 Wissenschaftler aus 24 Ländern auf Basis von 60 Universitäten und Forschungsinstituten nachgewiesen.
Somit kann jeder Arzt unter den oben genannten Bedingungen UKRAIN verschreiben.
