An den Präsidenten
der Rechtsanwaltskammer Wien
Dr. Michael Auer
Ertlgasse 2/Ecke Rotenturmstraße
1010 Wien
Fax: 01/533 27 18-44
E-mail: office@rakwien.at
Wien, am 8. April 2010
Betreff: Durchsetzung meiner Rechte im Rechtsstaat Österreich
Sehr geehrter Herr Präsident,
Da meine Rechtsfrage, welche ich an meinen Anwalt Dr. Christian Hauer am 18. Februar 2010 gestellt habe, bis heute nicht beantwortet wurde, erlaube ich mir diese Frage an Sie zu adressieren.
Meine Frage ist einfach: welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich als Staatsbürger und Steuerzahler in einem Rechtsstaat wie Österreich, damit ich mein Recht, welches nach dem Gesetz mir zusteht, bekomme?
Es handelt sich um folgendes.
Im Jahre 1976 habe ich einen Antrag auf Zulassung meines Krebsmittels UKRAIN für die Behandlung von austherapierten Patienten gestellt. Mit dem Zusatzantrag vom 1981 habe ich die Behandlung von allen Krebspatienten mit meinem Mittel beantragt.
Zahlreiche Studien haben bewiesen, dass das Krebsmittel UKRAIN, welches aus zwei zugelassenen Ausgangsstoffen hergestellt wird, wirksam gegen Krebs und in therapeutischer Dosis nicht toxisch ist. Nach damaliger Gesetzeslage wurden alle Anforderungen für die Zulassung meines Präparates erfüllt. Anstatt meinem Medikament, welches vielen Menschen das Leben gerettet hat und noch mehr Menschen nach der Zulassung retten könnte, die Zulassung zu erteilen, wurden seitens der Behörde rechtswidrig mit Verletzung von Verfahrensvorschriften ständig neue Anforderungen gestellt.
Dem beigelegten Brief an Dr. Christian Hauer sowie dem Buch „Ukrain – Kriminalgeschichte einer Verhinderung“ von Dr. Eleonore Thun-Hohenstein (Molden Verlag) können Sie alle Schikanen, welchen ich ausgesetzt wurde, entnehmen. Sogar die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes und des Europäischen Gerichtes für Menschenrechte wurden ignoriert.
Weil die Zulassung nicht erteilt wurde, konnten sich mein Präparat nur wenige wohlhabende Patienten leisten, da sich alle Krankenkassen geweigert hatten, die Behandlungskosten mit Ukrain zu übernehmen (http://www.ukrin.com/fall-hedwig-jakob). Dadurch wurde der Tatbestand des § 95 StGB, Unterlassung der Hilfeleistung, verwirklicht. Wer soll dafür die Verantwortung tragen?
Da ich nach fast zwei Monaten immer noch keine Antwort von Dr. Hauer erhalten habe, ersuche ich Sie, sehr geehrter Herr Präsident, mir meine rechtlichen Möglichkeiten in unserem Rechtsstaat zu erklären.
Da es sich um eine Angelegenheit im öffentlichen Interesse handelt, werde ich mir erlauben, dieses Schreiben sowie Ihre geschätzte Rechtsbelehrung im Internet zu veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüssen
Dr. Wassil Nowicky
| Anhang | Größe |
|---|---|
| 2010-04-08-rechtsanwaltskammer.pdf | 155.91 KB |
