Wien, 29.01.2009
1976 habe ich in Österreich als Ursprungsland den Antrag auf Zulassung für austherapierte Krebspatienten für das Arzneimittel Ukrain gestellt. Bis 1986 legte ich dem Ministerium als Beweis für die Wirksamkeit und Unbebedenklichkeit von Ukrain mehr als 450 Krankengeschichten vor (http://www.ukrain.ua).
In Studien wurde nachgewiesen, dass Ukrain gegen Krebs wirksam, gleichzeitig aber mehr als 300mal weniger toxisch als die Ausgangstoffe ist. Nach den Gesetzen von 1947, die 1976 gültig waren, hätte man Ukrain sofort die Zulassung erteilen müssen, da es aus zwei bereits zugelassenen Ausgangsstoffen besteht, aber diesen gegenüber einen Vorteil aufweist.
1993 hat die Firma Bristol Meyers Squibb Antrag auf die Zulassung des hoch toxischen Produkts Taxol gestellt und innerhalb weniger Wochen bewilligt bekommen, obwohl man nur 17 Krankengeschichten vorgelegt hat. Warum hat Österreich als erstes Land der Welt die Zulassung erteilt, wobei Österreich nicht einmal das Ursprungsland für Taxol war, aber Ukrain wurde die Zulassung verweigert?
Die österreichische Verfassung garantiert allen Bürgern gleiche Rechte. Warum wurde in meinem Fall das mir zustehende Recht der Gleichbehandlung missachtet?
