Herrn RA
Dr. Christian Hauer
Schönherr Rechtsanwälte GmbH
Tuchlauben 17
A-1010 Wien
Wien, 18. Februar 2010
Sehr geehrter Herr Dr. Hauer,
Da Ukrain in vielen Ländern zugelassen ist, Orphan Drug Status in USA und Australien bekommen hat, zuerst 1983 beim 13. Internationalen Kongress für Chemotherapie in Wien (http://www.ukrin.com/docs/13.congress.pdf) und bei vielen renommierten internationalen Fachkongressen präsentiert (http://www.ukrin.com/docs/congresses.pdf) sowie in der Fachliteratur beschrieben wurde (http://www.ukrin.com/docs/Bibliography_5.doc), darf es gemäß §8 (früher §12) AMG von Ärzten für deren Patienten angefordert werden. §8 AMG besagt: „Arzneispezialitäten bedürfen keiner Zulassung, wenn 1. diese zur Durchführung der nichtklinischen oder klinischen Prüfungen oder klinischen Versuche bestimmt sind, oder 2. ein zur selbständigen Berufsausübung im Inland berechtigter Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt bescheinigt, dass die Arzneispezialität zur Abwehr einer Lebensbedrohung oder schweren gesundheitlichen Schädigung dringend benötigt wird und dieser Erfolg mit einer zugelassenen und verfügbaren Arzneispezialität nach dem Stand der Wissenschaft voraussichtlich nicht erzielt werden kann…“ (http://www.ukrin.com/docs/amg-1994-12.pdf). Das Gesetz ist höher als ein Bescheid. Österreich ist ein Rechtsstaat und ein Gesetz kann nicht von einem Beamten negiert werden. Außerdem ist Ukrain in Österreich für klinische Studien zugelassen (http://www.ukrin.com/docs/Arrouas_1993.pdf) und gemäß §42 AMG darf jeder Arzt dieses Präparat in seiner Praxis auch außerhalb Krankenanstalten anwenden.
Bei dieser Art von klinischer Prüfung wurden verschiedene onkologische Erkrankungen, wie sie in der normalen Praxis von Stadt- und Landärzten vorkommen mit Ukrain behandelt. Der analytische Aufwand war den normalen Möglichkeiten eines praktischen Arztes und den gewissen Begrenzungen etwa ländlicher Örtlichkeiten angepasst, zumal es sich bei vielen diesen Fällen um bereits vorbehandelte und zumeist in Progression befindliche Personen handelte.
Ca. 250 österreichische Ärzte wurden in solche Studien involviert.
Die Ergebnisse dieser Studien wurden laufend dem Ministerium vorgelegt. In ihren Berichten haben die Ärzte die schnelle Zulassung von Ukrain befürwortet (http://www.ukrin.com/de/tatsachen#klinischeanwendungen, http://www.ukrin.com/docs/Gansauge_2002.pdf, http://www.ukrin.com/docs/Gansauge_2007.pdf, http://www.ukrin.com/docs/Susak_1996.pdf, http://www.ukrin.com/docs/Bondar_1998.pdf, http://www.ukrin.com/docs/uglanica_1998.pdf, http://www.ukrin.com/docs/Uglyanica_1996.pdf).
So z.B. Dr. Adolf Langer, Wien: „Ich bin gerne bereit, meine zahlreichen – medizinisch nachweisbaren – Fälle vorzustellen, wo die Patienten ihr Überleben nur der Wirkung des UKRAIN zu verdanken haben. Es scheint so zu sein, dass UKRAIN noch vielfältigere Wirkungsweisen im Sinne einer Verbesserung des Gesamtorganismus entwickeln kann, und ich bin imstande, das auch wissenschaftlich mit medizinisch harten Daten nachzuweisen.“ (IV Seite 31)
Dr. Grazyna Nowicki (keine Verwandte): „Ich verwende seit etwa 7 Jahren „Ukrain“ in meiner Praxis. Die meisten der etwa 15 Patienten, die ich persönlich behandelt hatte, waren austherapierte Fälle, welche, von der Schulmedizin aufgegeben, verzweifelt eine letzte Therapiemöglichkeit gesucht hatten. Vorauszuschicken ist, dass in allen diesen Patienten eine unerwartete subjektive und objektive Verbesserung sowohl des physischen als auch des psychischen Zustandes nach den ersten Ukrain-Injektionen eintrat, was ich keinesfalls als Placeboeffekt definieren kann. Die Patienten verbesserten ihre Ess- und Schlafgewohnheiten, berichteten über Schmerzerleichterungen, so dass in vielen Fällen die Gaben von starken Analgetika überflüssig wurden… Über die auffallendsten Therapieerfolge mit Ukrain füge ich ein paar Fallbeschreibungen bei: …Eine 67-jährige Patientin wird mit metastasierendem Mammakarzinom (Knochen- und Lungenmetastasen, maligner Pleuraerguss und Aszites) aus dem Spital als unheilbar in häusliche Pflege entlassen. Ihr Gesamtzustand ist bedauernswert. Nach der 3. Ukrain-Therapieserie stellt man im Spital das Verschwinden sämtlicher Tumore, Metastasen, des Pleuraergußes und des Aszites fest. Die Patientin stellt die Ukrain-Behandlung nach der 7. Kur ein. 7 Monate danach bekommt die Patientin ein Rezidiv (Kurzzeitremission)… Zusammenfassend, auch in Anbetracht meiner langjährigen Erfahrung an einer HNO-Klinik im Ausland, stelle ich mit aller Deutlichkeit fest, dass Ukrain als Therapiemöglichkeit onkologischer Erkrankungen gemäß dem ärztlichen Ethos und Gewissen breit zugänglich gemacht werden soll und seine Registrierung … zu veranlassen ist... Eine rasche Registrierung und damit die gleichzeitig breite und schnelle Bereitstellung dieses hochwirksamen Krebstherapeutikums für die Bedürftigen ist dringendst zu empfehlen.“ (IV Seiten 27-28)
Der bekannte Wiener Arzt Dr. Thomas Kroiss schrieb über seine Erfahrungen mit Ukrain: „Ich beschäftige mich im Rahmen der Behandlung von Krebspatienten seit 16 Jahren mit dem Medikament Ukrain. Ich habe die Erfahrung gewonnen, dass man damit in der Lage ist, bösartige Tumore von geringer Ausdehnung derartig zu behandeln, dass sie nicht wiederkommen. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass bei einer Behandlung mit Ukrain (die richtige Dosierung vorausgesetzt) in 99% der Fälle keine Nebenwirkungen vorhanden waren.“ (IV Seite 5)
Durch die breite Anwendung von Ukrain kommt es zu einer immer mehr steigenden Anzahl der Heilerfolge (http://www.ukrin.com/docs/congresses.pdf, http://www.ukrin.com/docs/Bibliography_5.doc, http://www.ukrin.com/docs/Aschoff_2000.pdf, http://www.ukrin.com/docs/Aschhoff_2003_xp.pdf, http://www.ukrin.com/docs/Nowicki_2003.pdf) und der eindeutigen Beweise seiner Wirksamkeit. Verdacht nahe kommt, dass um diese Beweise zu unterdrücken, haben die Beamten die Erlässe vom 25. Juli 1986 (XVII) und später vom 25. Februar 1994 (XVIII) sowie den Bescheid vom 6. August 2009 erteilt.
Statt den Forderungen der Ärzte entsprechend die Zulassung zu erteilen, hat man österreichische Ärzte mit verschiedenen Methoden unter Druck gesetzt, um sie zu zwingen, von Ukrain Abstand zu nehmen.
Einige von ihnen, wie der behandelnde Arzt von Stefan Dan, wurden mit Strafanzeigen (XVI) schikaniert, andere mit Disziplinarverfahren (XV) bedroht. Viele Ärzte haben auch von Ukrain Abstand genommen und austherapierte Patienten in Stich gelassen aus Angst, mit den Behörden Schwierigkeiten zu bekommen.
Welche verheerenden Folgen das für Patienten bedeutete, wird am folgenden Fall dargestellt.
Wie Sie dem Buch „Krebsmittel Ukrain, Kriminalgeschichte einer Verhinderung“, geschrieben von Dr. Eleonore Thun-Hohenstein, Molden Verlag http://www.ukrin.com/de/buch, entnehmen können, wird Stefan Dan auf Grund rechtswidriger Schritte seitens der österreichischen Gesundheitsbehörde sein ganzes Leben gelähmt bleiben (siehe Seite 7 und ff sowie Seite 185 und ff). Die Eltern von Stefan Dan wurden unter Berufung auf gesetzwidrige Erlässe des Gesundheitsministeriums von 1986 bzw. 1994 anlässlich einer Kontrolluntersuchung im Spital unter Androhung von Strafen genötigt, die ihm von seinem Arzt nach § 12 AMG vorgeschriebene Therapie abzubrechen, obwohl keine andere Therapiemöglichkeit angeboten werden konnte. Dies ist umso unverständlicher, da die Behandlung mit Ukrain bei dieser bis heute unheilbaren Krankheit (generalisierte Lymphangiomatose) einen so deutlichen Erfolg gebracht hatte, dass Stefan bereits Rad fahren konnte (http://www.ukrin.com/de/verhinderungstaktik-folgen). Wäre die Therapie fortgesetzt worden, wäre Stefan ganz gesund geworden, wie z.B. ein an Ewing Sarkom erkranktes Kind (http://www.ukrin.com/docs/fallberichte.pdf). Dank der Therapie mit Ukrain ist dieses Mädchen ganz gesund und lebt bis heute. Beide Fälle sind der Öffentlichkeit durch Fernsehsendungen bekannt.
Es ist für mich unverständlich, welche Prioritäten hier im Spiel waren.
Am 27. Juli 1981 wurde beim Bundesministerium für Gesundheit und Umweltschutz ein Antrag auf Zulassung von Ukrain gestellt (http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?item=1&portal=hbkm&action=html&highlight=Nowicky&sessionid=40878743&skin=hudoc-en).
Mit dem Schreiben vom 14. August 1981 hat der Bundesminister mich informiert, dass ich, um eine Zulassung zu bekommen, eine Lizenz zur Arzneimittelherstellung brauche. Gleich habe ich bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf solche Lizenz gestellt. Erst nach 7 Jahren, im Mai 1988 wurde mir das Konzessionsdekret erteilt (http://www.ukrin.com/docs/Konzession.pdf), welches ich dem Bundesministerium gleich vorgelegt habe. Somit wurden alle Bedingungen für die Zulassung gemäß §8 Z 2 und 3 Spezialitätenordnung 1947 erfüllt. Trotzdem ist Ukrain bis heute – fast 30 Jahre nach der Antragstellung - rechtswidrig infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften (http://www.ukrin.com/docs/im_namen_der_republik-1996.pdf) nicht zugelassen.
Bitte belehren Sie mich als mein Rechtsanwalt, sehr geehrter Herr Doktor, wie ich im Rechtsstaat Österreich zu meinem Recht kommen kann. Welche rechtlichen Schritte soll ich unternehmen, damit die Zulassung entsprechend Gesetzlage zur Zeit der Antragstellung erteilt wird? Dies würde die Möglichkeit abschaffen, dass sich die Versicherungsanstalten weigern, die Kosten der Therapie mit Ukrain zu erstatten (http://www.ukrin.com/fall-hedwig-jakob). Gleichzeitig wird es den Krebspatienten eine freie Wahl der Therapie ermöglichen (http://www.ukrin.com/de/node/129).
Da es sich um eine Angelegenheit im öffentlichen Interesse handelt, werde ich mir erlauben, dieses Schreiben sowie Ihre geschätzte Rechtsbelehrung im Internet zu veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. W. Nowicky
Original des Briefes finden Sie hier
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