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Warum?

Dickdarmkrebs

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Wien, 13.02.2009

In Österreich erkranken jährlich ca. 5.200 Personen an Dickdarmkrebs und etwa 2.700 sterben daran.
Weltweit erkranken pro Jahr ca. 1,23 Millionen Menschen an Dickdarmkrebs und ca. 529.000 sterben daran.

(Quelle www.dep-iarc.fr).

Prof. Ludwig, ein beeideter Gerichtssachverständiger, hat das Leben einer Patientin, bei der am 17.5.1988 ein metastasierendes kolorektales Karzinom festgestellt wurde (Brief von Helmut Jakob an Spiegel, Operationsbericht als „nicht akut bedroht“) angesehen (12.Mai 1997). Als er die gleiche Krankengeschichte (versehen mit anderem Namen) vorgelegt bekam, beurteilte er diese Faktoren  als „ungünstige Prognose“. Sein Kommentar über den Fall, den er als hoffnungslos darstellt: „…bei ihrer Bekannten besteht ein Zustand nach Operation eines ulzerierten Adenocarcinoms des Dickdarms, welches bereits Lymphknotenmetastasen gesetzt hat. Auffallend ist der große Primärtumor, die Tatsache, dass er bereits ulzeriert war und darüber hinaus die schlechte Differenzierung. Diese Faktoren weisen auf eine ungünstige Prognose hin.“ (12. Juli 1999).

Wenn Kranke vor dem Gericht um ihr Recht kämpfen müssen, da die Krankenkassen nicht für die Medikamentkosten aufkommen, zieht das Gericht einen Sachverständigen zu.
Gerichtssachverständige sind der Objektivität und der Wahrheit verpflichtet. Es ist sehr merkwürdig, dass Prof. Ludwig unter den gleichen Randbedingungen zwei verschiedene Aussagen getroffen hat.

Auf Grund der Aussage des Gerichtssachverständigen Prof. Ludwig hat das Gericht die Entscheidung getroffen, der Patientin die Medikamentenkosten nicht zu vergüten. Sein wahrheitswidriges negatives Gutachten hatte schwerwiegende finanzielle Folgen für die Patientin.

Die Patientin lebt bis heute – mehr als 20 Jahre, da Dr. Nowicky ihr Ukrain kostenlos zur Verfügung stellte. Frau Jakob hat ihr Leben lang Versicherungsbeiträge gezahlt, staatlich und sogar privat, trotzdem wurde sie in Zeiten der Not seitens Versicherungsanstalten im Stich gelassen.

Das Hauptpräparat für die Chemotherapie des Dickdarmkrebses ist 5-Fluorouracil (5-FU, NSC 19893), ein hochtoxisches Produkt mit zum Teil schwerwiegenden Nebenwirkungen, das meistens in verschiedenen Kombinationen verwendet wird. In den Testen im Rahmen des National Cancer Institute Developmental Therapeutics Program (NCI DTP) haben die Dosis-Reaktion-Kurven für 5-FU nur die Inhibierung (Wachstumshemmung) von 8 menschlichen Dickdarmkrebszelllinien gezeigt (Quelle dtp.nci.nih.gov). Eine letale (tödliche) Wirkung auf diese Zelllinien wurde mit 5-FU nicht erreicht, und trotzdem wurde die Antikrebswirkung dieses Medikamentes vom NCI als herausragend eingestuft. Im Gegenteil dazu zeigte Ukrain (NSC 631570), welches in therapeutischem Bereich keine toxische Nebenwirkungen aufweist, fast 100%-ige letale Wirkung auf dieselben 8 Dickdarmkrebszelllinien (Ukrain: results of preclinical and clinical studies).

Warum hat Prof. Ludwig, als damals führender Onkologe in Österreich, der Wert auf wissenschaftliche Forschung legt, sich nicht verpflichtet gefühlt, das Medikament Ukrain durch klinische Studie zu überprüfen? Schließlich hat Prof. Ludwig durch den oben geschilderten Fall den Hinweis bekommen, dass das Medikament nicht nur in vitro, sondern auch in klinischer Anwendung wirkt, was später von ukrainischen Wissenschaftern im Rahmen zwei randomisierten klinischen Studien bestätigt wurde (Quellen: Susak, Bondar). Warum ist er diesem Hinweis nicht nachgegangen?

Seit 1988 sind alleine in Österreich mehr als 50.000 Menschen an Dickdarmkrebs gestorben. Hätte man Ukrain eine Chance gegeben und es klinisch überprüft und eingesetzt, wie viel Leid hätte verhindert werden können!

Leben und Leid dieser 50.000 Menschen sollten jeden Wissenschafter verpflichten, jedem kleinsten Hinweis auf eine neue Behandlungsmethode, egal von wem er kommt, nachzugehen und zu überprüfen.

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